Hallo liebe Insolvenzrechtler!
Mich plagt mal wieder folgendes Problem:
Absonderungsberechtigter Gl. (Lohnabtretung) wurde vom TH kurz vor Erstellung des Schlussberichts aufgefordert, seinen Ausfall zu beziffern. Der teilt nun mit, dass er - wider Erwarten - bereits fast voll befriedigt sei und jetzt lediglich noch die ab Insolvenzeröffnung laufenden Zinsen als ausgefallen geltend machen will. Dabei weist er hierauf hin:
BGH 9. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 05.12.1996
Aktenzeichen: IX ZR 53/96
Leitsatz
Das Recht auf abgesonderte Befriedigung erstreckt sich auch auf die Zinsansprüche, die nach Konkurseröffnung bis zur Verwertung entstanden sind; diese Wirkung ist zugleich für die Berechnung der Ausfallforderung maßgebend.
Mich fragt der Insosachbearbeiter nun, wie er das jetzt in die Tabelle kriegt. Ja, gute Frage: Wie kriegt er das jetzt in die Tabelle?? Das wären doch eigentlich nachrrangige Insolvenzforderungen, § 39 InsO und die haben doch in meiner Tabelle nichts verloren! Hilfe!!