Übersicht über die Aufbewahrungsbestimmungen

  • Mit freundlicher Genehmigung des erstellenden Kollegen eine Übersicht über die ZVG-Aufbewahrungsbestimmungen (ohne Gewähr für Richtigkeit und Aktualität):

  • M. E. kommt auch das Protokoll der den Zuschlag auslösenden Versteigerung mit in die dauernde Aufbewahrung, sowie die Kostenrechnung zum gG und zur Verteilung. Gelle?

  • In unseren Aufbewahrungsbestimmungen heißt es über die auszunehmenden Schriftstücke:

    Beschlüsse über Zuschlagserteilung, Verhandlungen und Protokolle über die
    Verteilung des Versteigerungserlöses

    Ich nehme daher nur den Zuschlagsbeschluss selbst aus. Versteigerungsprotokolle nebst gG und KR nicht. Die Kostenrechung für die Verteilung ist Teil des Verteilungsprotokolls, also wird sie von mir auch von der Vernichtung ausgenommen.

  • Werden die dann wirklich dauerhaft aufbewahrt?

    Oder verstehe ich den den Punkt 7 c so, dass die dann 30 Jahre aufbewahrt werden müssen?

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