1,1 / 1,6 VerfGeb. II. Instanz



  • Erfolgt in II. Instanz eine "frühe Berufungsrücknahme", kann der Berufungsbeklagte Kosten geltend machen, selbst wenn von einem Stillhalten bis zur Berufungsbegründung die Rede war. Das OLG Celle hat folgende noch taufrische Entscheidung erlassen, deren Begründung hier wiedergegeben ist:

  • :2danke 13

    Das wollen hier auch viele nicht so richtig verstehen. Kann daher diese neue Entscheidung gut gebrauchen. :daumenrau

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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