Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,
und schon wieder eine Anfängerfrage an welcher ich knabbere .
Antrag nach § 1618 BGB, gestellt v. der zwischenzeitlich wiederverheirateten Mutter. Der neu Angetraute X will das Kind adoptieren. Ein Beschluss durch welchen die Einwilligung des leibl. Vaters zur Adoption ersetzt wird liegt vor! Adoptionsbeschluss allerdings noch nicht.
Mein Problem (ist es überhaupt eines): Lt. MüKo gilt: "...über die Namensführung wird im Adoptionsverfahren mit dem Ausspruch der Adoption entschieden und der neue Name im Annahmebeschluss angegeben; eine Vorabentscheidung ist unzulässig...".
Der Name des Annehmenden ist zugleich Ehename in welchen nach dem mir vorliegenden Antrag einbenannt werden soll.
Frage: Ist dieser Antrag überhaupt noch zulässig weil im Adoptionsverfahren ja ohnehin diese Namenszuweisung erfolgt (s.o.).
Was tun?????????????????????
Danke für Rückmeldungen
Gruß
HuBo
und schon wieder eine Anfängerfrage an welcher ich knabbere .
Antrag nach § 1618 BGB, gestellt v. der zwischenzeitlich wiederverheirateten Mutter. Der neu Angetraute X will das Kind adoptieren. Ein Beschluss durch welchen die Einwilligung des leibl. Vaters zur Adoption ersetzt wird liegt vor! Adoptionsbeschluss allerdings noch nicht.
Mein Problem (ist es überhaupt eines): Lt. MüKo gilt: "...über die Namensführung wird im Adoptionsverfahren mit dem Ausspruch der Adoption entschieden und der neue Name im Annahmebeschluss angegeben; eine Vorabentscheidung ist unzulässig...".
Der Name des Annehmenden ist zugleich Ehename in welchen nach dem mir vorliegenden Antrag einbenannt werden soll.
Frage: Ist dieser Antrag überhaupt noch zulässig weil im Adoptionsverfahren ja ohnehin diese Namenszuweisung erfolgt (s.o.).
Was tun?????????????????????
Danke für Rückmeldungen
Gruß
HuBo