Ich hänge mich mal ran
Forderung über 10.000,00 EUR
Schuldner meldet sich nach Zustellung MB und bittet um eine Ratenzahlung in Höhe von 500,00 EUR. Ratenzahlungsvereinbarung wird unterschrieben. Kostenübernahme der Einigungsgebühr auch.
Es wurde auch vereinbart, dass der Antrag auf Erlass des VB gestellt wird, aber solange die Ratenzahlung läuft keine Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Erste Rate wurde gezahlt - Einigungsgebühr ist entstanden.
Jetzt sitze ich vor dem VB Antrag. Zahlung angeben ist klar - aber was ist mit der Einigungsgebühr? Die Zahlung hat die Einigungsgebühr nicht vollständig ausgeglichen.
Kann ich die Einigungsgebühr in der Zeile 6 des Antrages auf Erlass des VB angeben?