erneute Amtszustellung?

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich brauche mal eure Hilfe. Hier kommen vermehrt Anträge auf der vollstr. Ausfertigung den Zustellvermerk anzubringen. Die Akten sind gem. Aufbewarhungs-bestimmungen / AktO bereits vernichtet und nur die Titel vorhanden, die keinen Vermerk enthalten, so dass keine Angabe gemacht werden kann.

    Gläubiger auf Parteizustellung verweisbar und wie bzw. entscheide ich über den Antrag grundsätzlich, falls keine Rücknahme erfolgt????:gruebel:

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich brauche mal eure Hilfe. Hier kommen vermehrt Anträge auf der vollstr. Ausfertigung den Zustellvermerk anzubringen. Die Akten sind gem. Aufbewarhungs-bestimmungen / AktO bereits vernichtet und nur die Titel vorhanden, die keinen Vermerk enthalten, so dass keine Angabe gemacht werden kann.

    Gläubiger auf Parteizustellung verweisbar und wie bzw. entscheide ich über den Antrag grundsätzlich, falls keine Rücknahme erfolgt????:gruebel:



    Die Zustellungsurkunde bewahrt ihr nicht mit dem Titel auf? :eek:



  • Leider nicht, aber nunmehr werden diese Daten von der GST auf der Urschrift vermerkt- für die Zukunft!
    Und nun!?

  • Ich bin auch geschockt. :schock:Auf allen Titeln sind Zustellungsdatum, Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung sowie deren Empfänger zu vermerken. Was ich jedoch nicht verstehe:

    Hier kommen vermehrt Anträge auf der vollstr. Ausfertigung den Zustellvermerk anzubringen.

    Warum kommen vermehrt Anträge den Zustellvermerk auf die bereits erteilte vollstreckbare Ausfertigung anzubringen? Der müsste doch damals schon gemacht worden sein. Oder sind es Anträge auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung? Mich würde auch - wie himmel - interessieren, um was für Titel es sich vorliegend handelt. Falls die Zustellungen damals an Anwälte gingen, würde ich dort nachfragen, ob das Empfangsdatum noch bekannt ist.

  • Was sind denn das für Titel?



    Guten Morgen,

    gestern war mein Feierabend schon da.
    Der Vermerk, wann die Titel - Urteil und oder KfB - an die Parteien zugestellt wurden, war bisher nicht immer durch die GST auf der Urschrift vermerkt, derjenige zur Erteilung der vollstr. Ausfertigung natürlich immer.

    Die Partei beantragt, den Zustellvermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung hinsichtlich des Datums anzubringen, aber das Manko ist ja, dass ich keine Unterlagen mehr habe und mir die GST die Sachen vorgelegt hat und ich jetzt auch nicht weiter weiß, außer die Partei ggfs. auf die erneute Zustellung zu verweisen.

    Was meint ihr?

  • ...und ich jetzt auch nicht weiter weiß, außer die Partei ggfs. auf die erneute Zustellung zu verweisen.


    Das würde ich nicht machen. Die Partei hat das nicht verpatzt, sondern wir und müssen es daher auf unsere Kosten wieder gerade biegen. Was ich an der Sache nicht verstehe ist, dass man das fehlende Zustelldatum doch eigentlich bereits viel früher (sp. im ZV-Verfahren) bemerkt haben muss. :gruebel: Wie auch immer... Wenn die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten war, würde ich erst dort nachhaken, ob aus deren Unterlagen das Empfangsdatum noch erkenntlich ist, ansonsten würde ich wohl großzügig von einem Zugang unter den verkehrsüblichen Umständen (2 - 3 Tage) ausgehen. Dass der Titel damals ordnungsgemäß zugestellt wurde dürfte unstreitig sein, sonst hätte der UdG nicht eine vollstr. Ausf. erteilt.

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