Hallo zusammen!
Ich habe eine Beanstandung rausgeschickt, weil aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung nicht ersichtlich war, dass das neu gewählte Vorstandsmitglied das Amt angenommen hat.
Ich hatte hinzugefügt, dass der Mangel dadurch behoben werden könnte, wenn das Mitglied die notarielle Anmeldung "nachholen" würde.
Jetzt reicht mir der Notar eine einfache, schirftliche Erklärung des Mitgliedes ein, in der das Mitglied erklärt, dass es die Wahl angenommen habe.
Reicht auch, oder?
Gruß Vienna
Vorstandsmitglied hat nicht die Annahme der Wahl erklärt
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Vienna -
2. April 2008 um 15:38
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Reicht auch, oder?
Ja.
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Reicht auch, oder?
Ja.
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Reicht auch, oder?
Ja.
Ja! -
Grund ist übrigens § 67 I 2 BGB, bei der Amtsannahmeerklärung handelt es sich (wie beim MV-Protokoll) um eine Urkunde über die Änderung des Vorstands.
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Ausreichend!
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Siehe hierzu auch Reichert, 11. Auflage, Rz. 1763 ff.
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Reicht auch, oder?
Ja.
DANKE! -
Reicht auch, oder?
Ja.
DANKE! -
Reicht auch, oder?
Ja.
Ja!
DANKESCHÖN!:D -
Ausreichend!
Merci! -
Siehe hierzu auch Reichert, 11. Auflage, Rz. 1763 ff.
Daaaaanke! -
Gern geschehen!
So is halt der öffentliche Dienst!
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