Sicherungshypothek für Inso-Verwalter

  • Hallo,
    habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung eines Insolvenzverwalters X. Als Titel legt er einen Beschluss des Insolvenzgerichts vor mit folgendem Tenor:
    1. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters X wird auf Y Euro
    festgesetzt.
    2. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den unter Ziffer 1
    genannten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
    3. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, hat der Antragsteller (ist hier der
    Schuldner selbst) den fehlenden Betrag zu zahlen.

    Beschluss ist mit Klausel für den Insolvenzverwalter versehen und dem Schuldner zugestellt worden.

    Reicht mir dieser Titel? Bin mir unsicher, ob nicht nachgewiesen werden müsste, dass die Masse nicht ausreichte. Oder stehe ich irgendwie auf dem Schlauch? Die vorhergehenden Vollstreckungsorgane hat das scheinbar nicht gestört. :gruebel:

  • Ich muss das Thema noch einmal aufgreifen:

    Hab jetzt einen ähnlichen Titel vorliegen, jedoch fehlt hier Ziffer 3. des obigen Tenors. Also wurde nur gestattet, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

    ASt des Inso-Verfahrens war hier eine Krankenkasse, AG der Inso-Schuldner.

    Klausel:
    ...wird dem vorl. Inso-Verwalter zum Zwecke der ZV gegen den Schuldner erteilt

    Bei dem Grundstück ist kein Inso-Vermerk eingetragen. Geht das?

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