Gesellschaftervollmacht aus Spanien

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Bei einer deutschen GmbH muss eine Gesellschafterversammlung abgehalten werden, in der der Sitz der Gesellschaft verlegt wird.
    Einer der Gesellschafter ist Spanier und hält sich für längere Zeit in Spanien auf?
    Kann er in Spanien einem Mitgesellschafter eine Gesellschaftervollmacht erteilen und seine Unterschrift vor einem spanischen Notar beglaubigen lassen?
    Muss die Urkunde dann mit der Apostille und einer deutschen Übersetzung versehen werden?

    Kann er auch zum deutschen Konsulat gehen?

  • Hallo!

    Kann er in Spanien einem Mitgesellschafter eine Gesellschaftervollmacht erteilen und seine Unterschrift vor einem spanischen Notar beglaubigen lassen?

    Ja, das geht.

    Muss die Urkunde dann mit der Apostille und einer deutschen Übersetzung versehen werden?

    Beides mal ja ("meine" Gesellschaften sind inzwischen zur zweisprachigen Vollmacht übergegangen (die deutsche Fassung ist die maßgebliche), dann entfällt wenigstens die Übersetzung).

    Kann er auch zum deutschen Konsulat gehen?

    Auf jeden Fall und sehr gerne! Leider machen das die wenigsten...

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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