Hallo, ich habe folgendes Problem:
Bei einer deutschen GmbH muss eine Gesellschafterversammlung abgehalten werden, in der der Sitz der Gesellschaft verlegt wird.
Einer der Gesellschafter ist Spanier und hält sich für längere Zeit in Spanien auf?
Kann er in Spanien einem Mitgesellschafter eine Gesellschaftervollmacht erteilen und seine Unterschrift vor einem spanischen Notar beglaubigen lassen?
Muss die Urkunde dann mit der Apostille und einer deutschen Übersetzung versehen werden?
Kann er auch zum deutschen Konsulat gehen?