Die persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG hat ihren Sitz verlegt. Die Sitzverlegung wurde auf dem Registerblatt der phG auch eingetragen, nicht aber auf dem Blatt der GmbH & Co. KG vermerkt. Das ist nun einer Grundbuchkollegin aufgefallen, die gefragt hat, ob man das denn nicht berichtigen kann.
Meine Frage: Kann ich das von Amts wegen berichtigen analog zu den Namensänderungen (siehe Willer RNr. 182 ff.)? Oder brauch ich eine Anmeldung? Oder reicht eine formlose Anregung der Gesellschaft?
Grazie!
Sitzverlegung Komplementär Berichtigung?
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Ursula -
29. April 2008 um 15:04
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Bei uns wird das wie folgt gehandhabt:
Sitzverlegungen oder auch Firmenänderungen sind Änderungen der personenbezogenen Daten wie bei einer Privatperson die umzieht oder heiratet.
Eine Berichtigung von Amts wegen scheidet somit aus.
Für die Eintragung entstehen Kosten, also daher besser die Gesellschaft anschreiben, ob die Eintragung der Änderung gewünscht ist.
Eine Anmeldung braucht man hier nicht, da es sich ja um eine bloße Änderung der Personendaten handelt.
Als Nachwies dient das Registerblatt -
Das Thema gab es schonmal:https://www.rechtspflegerforum.de/showpost.php?p=319737&postcount=1.
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Halt, das war der falsche Link. Hier ist der richtige (hoffe ich):
https://www.rechtspflegerforum.de/showpost.php?p=230372&postcount=1 -
Halt, das war der falsche Link. Hier ist der richtige (hoffe ich):
https://www.rechtspflegerforum.de/showpost.php?p=230372&postcount=1
Und das ganze Thema gibt es hier.
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