allgemeine Vertretungsregelung Geschäftsführer

  • Guten Morgen,

    ich habe hier eine GmbH, in deren Satzung geregelt ist, dass jeweils 2 Geschäftführer gemeinsam vertreten und sämtliche Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind. Entsprechendes wurde auch in Spalte 4 a) eingetragen.

    Jetzt liegt eine Anmeldung vor, aufgrund der ein neuer GesF eingetragen werden soll. Im Text der Anmeldung und des Beschlusses wurde nur die abstrakte Vertretungsbefugnis ohne die Befreiung von § 181 BGB angegeben.

    Fordere ich einen ergänzenden Beschluss und eine ergänzende Anmeldung ?:gruebel:

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Würde ich nicht machen.
    Der GF soll -so ist die Anmeldung und der Beschluss auszulegen- nach der allgemeinen Vertretungsregelung bestellt sein und so würde ich das eintragen:
    "Bestellt als Geschäftsführer XY, ..."

    Allerdings tragen wir hier bei den Geschäftsführern nur die diesen erteilten Befugnisse ein, wenn sie von der allgemeinen Vertretungsbefugnis abweichen (machen andere Gerichte anders).

  • Würde ich nicht machen.
    Der GF soll -so ist die Anmeldung und der Beschluss auszulegen- nach der allgemeinen Vertretungsregelung bestellt sein und so würde ich das eintragen:
    "Bestellt als Geschäftsführer XY, ..." ...

    :zustimm:

    ... Allerdings tragen wir hier bei den Geschäftsführern nur die diesen erteilten Befugnisse ein, wenn sie von der allgemeinen Vertretungsbefugnis abweichen ...

    :genauso:

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