Guten Morgen,
ich habe hier eine GmbH, in deren Satzung geregelt ist, dass jeweils 2 Geschäftführer gemeinsam vertreten und sämtliche Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind. Entsprechendes wurde auch in Spalte 4 a) eingetragen.
Jetzt liegt eine Anmeldung vor, aufgrund der ein neuer GesF eingetragen werden soll. Im Text der Anmeldung und des Beschlusses wurde nur die abstrakte Vertretungsbefugnis ohne die Befreiung von § 181 BGB angegeben.
Fordere ich einen ergänzenden Beschluss und eine ergänzende Anmeldung ?
allgemeine Vertretungsregelung Geschäftsführer
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Würde ich nicht machen.
Der GF soll -so ist die Anmeldung und der Beschluss auszulegen- nach der allgemeinen Vertretungsregelung bestellt sein und so würde ich das eintragen:
"Bestellt als Geschäftsführer XY, ..."
Allerdings tragen wir hier bei den Geschäftsführern nur die diesen erteilten Befugnisse ein, wenn sie von der allgemeinen Vertretungsbefugnis abweichen (machen andere Gerichte anders). -
Würde ich nicht machen.
Der GF soll -so ist die Anmeldung und der Beschluss auszulegen- nach der allgemeinen Vertretungsregelung bestellt sein und so würde ich das eintragen:
"Bestellt als Geschäftsführer XY, ..." ...
... Allerdings tragen wir hier bei den Geschäftsführern nur die diesen erteilten Befugnisse ein, wenn sie von der allgemeinen Vertretungsbefugnis abweichen ...
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