An anderer Stelle (wo?) war die Meinung vertreten worden, dass Kind könne einen Titel der Unterhaltsvorschusskasse auf sich umschreiben lassen.
In der FamRZ 1092/2008 ist ein lesenswerter Beschluss des OLG Schleswig 13 WF 202/07 hierzu veröffentlicht. U.A: "Unterhaltstitel der UVK erfassen nur die Unterhaltsansprüche , die ...übergegangen sind oder übergehen werden."
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