Variabler Streitwert ?

  • Ich habe hier gerade so eine Ätz-Akte vorliegen. Vollstreckbarerklärung eine amerikanischen Urteils. Beginn des Verfahrens war 1995.
    Mittlerweile ist es über 4 Instanzen gegangen.

    Das Problem:
    Das Urteil über ca. 2 Mio $ soll für vollstreckbar erklärt werden. Nun hat der RA bei der Abrechnung für jede Instanz einen anderen Streitwert angesetzt - je nachdem, wie der Kurs des Dollar gerade stand.

    Das verwirrt mich :confused: - ist das so richtig ? Muss man nicht vielmehr den einheitlichen Wert nehmen, der bei Einreichung der Klage zugrunde zu legen war ?

  • Es ist schon `ne Ewigkeit her, als ich sowas hatte ( so ca. 12 Jahre).
    Für die Vollstreckbarkeitserklärung an sich ist ja der Richter zuständig. Der Rpfl. macht dann nur die Klausel aufgrund es richterlichen Beschlusses. Müsste sich da nicht auch der Richter um den Streitwert kümmern? - Würde ich jetzt mal aus dem Bauch raus so sagen.

  • Ne, hier geht´s nicht nach dem AVAG sondern noch nach altem Recht und Urteils-Vollstreckbarerklärung nach der ZPO.
    Daher ist auch kein Streitwertbeschluss vorhanden - da monetärer Anspruch.

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