Gründungsaufwand GmbH

  • Eine prozentuale Höchstgrenze des Gründungsaufwandes im Verhältnis zum jeweiligen Stammkapital besteht offensichtlich nicht. Ein Handbuch besagt, dass das Registergericht die Eintragung zu verweigern hat, wenn Gründungskosten in abwegigem Umfang zu hoch angesetzt sind.

    Ob der Betrag von 5.000 Euro für eine GmbH-Gründung für zu hoch erachtet werden könnte? Die Einzahlungen erfolgen in bar, so dass z.B. Kosten für die Bewertung von Sacheinlagen, Transaktionskosten und -steuern nicht anfallen können.

  • Bei uns darf der Gründungsaufwand nicht mehr als 10% des Stammkapitals betragen.
    Bei einem Stammkapital von 25.000,00 € also maximal 2.500,00 €.

  • könnte mir ehrlich gesagt auch nciht vorstellen, wofür 5.000 euronen benötigt werden. es sei denn, der steuerberater war im vorfeld verdammt teuer...



    ... auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst: die 10% reichen meist nicht, was aber nicht unsere Sorge sein soll.

    Es muss unterschieden werden zwischen der "pauschalen" Angabe von Gründungsaufwand und der konkreten Aufstellung, die durchaus höher sein kann, als die 10%. Aber dann muss der Aufwand eben möglichst genau aufgeschlüsselt werden, damit eventuelle Gläubiger der Gesellschaft sehen, inwieweit das Stammkapital durch die Gründungskosten (vor)belastet ist. Aber auch hier gilt, dass das Stammkapital zum größten Teil bei Eintragung noch vorhanden sein muss -trotz Gründungsaufwand-.

  • und was ist denn die Konsequenz, wenn 5000 € als pauschaler Gr. aufwand angegeben werden?



    Bei 10.000 € Gründungsaufwand (bei 70.000 € Kapital) habe ich mal das als Zwischenverfügung geschrieben:

    "Der im Gesellschaftsvertrag angegebene Gründungsaufwand, der von der Gesellschaft zu tragen ist, wurde mit 10.000,00 EUR beziffert.
    Da es sich bei der analog auf GmbHs anzuwendenden Vorschrift des § 26 Abs. 2 AktG um eine dem Gläubigerschutz dienende Vorschrift handelt, hat das Registergericht eine Verletzung dieser Vorschriften zu prüfen.

    Der Gesamtbetrag des Gründungsaufwands darf zwar geschätzt werden, die Schätzung muss jedoch plausibel sein (vgl. Beschluss des LG Essen vom 11.12.2002, AZ: 44 T 5/02).
    Da die im Gesellschaftsvertrag genannten 10.000,00 EUR mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft darstellen, wird hier eine konkrete Aufstellung der Einzelpositionen des Gründungsaufwands für erforderlich gehalten.

    Der Gesellschaftsvertrag ist daher entsprechend zu ergänzen."

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!