Hallo liebe Kollegen.
Ich hätte eine Frage:
Wer bestellt den Sonderinsolvenzverwalter, der die evtl. Schadensersatzansprüche gegen den derzeitigen Insolvenzverwalter geltend macht??
Laut den kommentaren und Aufsätzen, die uns zur Verfügung standen, hieß es immer das Insolvenzgericht.
Wer ist dies in diesem Fall, der Richter oder der Rechtspfleger?
Im RpflG ist die normale Bestellung des Inso-Verwalters ja dem Richter vorbehalten, müsste dieser dann auch nicht folglich für den Sonderinsolvenzverwalter zuständig sein???
Mfg