Der Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin weigert sich bestimmte Angaben gegenüber dem IV zu machen und vom IV benötigte Unterlagen einzureichen. Es wurde bereits ein Termin zur Abgabe der e.V. anberaumt. In dem Termin hat der GF versprochen, alle Unterlagen einzureichen. Dieser Aufforderung ist er jedoch immer noch nicht nachgekommen.
Kann ich evtl. ein Zwangsgeld festsetzen, wenn er sich weiterhin weigert, die Unterlagen einzureichen?
Ich beabsichtigte zunächst einen weiteren Termin zur Abgabe der e.V. anzuberaumen, habe aber wenig Hoffnung, dass er darauf reagiert.
Zwangsgeld gegen Insolvenzschuldner
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yuleph -
18. September 2008 um 14:26
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Zwangsweise vorführen und dann schmoren lassen.
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Zwangsweise vorführen und dann schmoren lassen.
Notfalls mit dem Richter sprechen und nach § 98 InsO Haft anordnen lassen.
Ich bin teilweise schon mit dem Haftbefehl in den Termin gegangen. Wenn die Schuldner einen Haftbefehl sehen, dann werden sie in der Regel recht redselig. -
Eventuell hilft Dir diese Entscheidung noch weiter
BGH, 17.02.2005, IX ZB 62/04
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