Muss doch nicht immer alles bierernst sein, so wie es hier am Anfang rüberkam. Aber sonst hast Du schon recht.
@Justus: Ich bin hier in Bayern. Wenn Deine Beschwerde Aussicht auf Erfolg haben soll, sollten es schon "einheimische" Lieferungen sein.
Bedenken einiger Notare gegen erlassene Zw.Vfg. (Risikobegrenzungsgesetz)
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stinimax -
22. September 2008 um 10:42
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Da muss ich jörg grundsätzlich Recht geben. Und daher sollte jeder jedem auch seine eigene Meinung gönnen - gerade bei einer völlig neuen Rechtslage wie die kürzlich nun geschaffene.
(Ich kann aber Sitos Verzweiflung auch ein klein wenig nachvollziehen. Mit mir haben auch schon Notare über das neue Recht und meine ZwVfg. diskutiert und dabei dann teilweise die Auffassung vertreten, zur Fälligkeit würden wir doch eh nichts ins GB eintragen. Jedenfalls hätte er seit Jahren bei keiner Eintragung mehr etwas von "fällig" gelesen.) -
Ihr müsst schon komische Notare haben. Noch nie was von Bezugnahme gehört?
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Ihr müsst schon komische Notare haben. Noch nie was von Bezugnahme gehört?
Ich hab versucht, ihm das zu erklären aber ich schätze, er hat's nicht wirklich verstanden. Na ja, dafür ist er sicher auf anderen Rechtsgebieten richtig gut. -
Aus § 1191 Abs. 1 BGB ergibt sich überhaupt keine Sicherung einer Geldforderung. § 1191 Abs. 1 BGB erklärt lediglich die Grundschuld als solches (ein Recht an einem Grundstück).
Eine Grundschuld sichert von sich aus gar nichts, sie ist mit keiner zu sicherenden Forderung verbunden, es sein denn, man vereinbart es (§ 1192 Abs. 1a BGB -Sicherungsrundschuld-).Der Unterschied zwischen Recht und Forderung ist hoffentlich bekannt.
Jens
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Wenn Du noch einmal liest, was ich geschrieben habe, wirst Du feststellen, dass ich genau das gesagt habe.
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Wenn Du noch einmal liest, was ich geschrieben habe, wirst Du feststellen, dass ich genau das gesagt habe.
Wo denn? -
In #16.
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Aha.
Lese ich jetzt so nicht. Ich seh's wie FOLIA-Jens. -
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