Reallast und Zahlungsbeginn

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Reallast vor mit dem Inhalt:

    Zahlung einer monatlichen Geldrente.

    In der Bewilligung fehlt jedoch die Angabe des Zahlungsbeginns.

    Dies wurde seitens des Grundbuchamtes beanstandet.

    Der Notar ist der Auffassung, dass eine konkrete Angabe des Zahlungsbeginns in der Bewilligung nicht erforderlich, da es sich bereits aus dem Überlassungsvertrag ergibt, dass ab dem 01.06.2008 sämtliche Lasten, Kosten u. a. auf den Übernehmer übergehen.

    Meines Erachtens ist für die Bestimmbarkeit auch die ausdrückliche Angabe des Zahlungsbeginns für die Geldrente erforderlich. Übrigens eine Bezugnahme in der Bewilligung auf die Lastentragung ab 01.06.2008 fehlt gänzlich. Der Notar meint, dies würde sich aus dem Gesamtzusammenhang des Überlassungsvertrages ergeben.

    Für mich ist dies nicht eindeutig bestimmt.
    Seid Ihr anderer Auffassung?

    Vorab vielen Dank!

    Löwe

  • Ich sehe das wie Du. Lastentragung etc. meint üblicherweise nicht eben den Beginn der Zahlungen, die durch bestellte Rechte abgesichert werden. Und mit dem Gesamtzusammenhang kann ich auch nicht wirklich etwas anfangen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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