RisikobegrenzungsG

  • Hab vorliegen:
    Schuldanerkenntnis und Bestellung einer Sicherungshypothek.
    In der Urkunde gibt es einen Passus: Schu verpflichtet sich diesen Betrag auf erste Anfoderung an den Gläubiger zu zahlen.

    Frage: Könnte dies eine Fälligkeitsvereinbarung darstellen? Würde dann ja sofort fällig bedeuten? Oder bin ich jetzt ganz auf den Holzweg?

  • Hab vorliegen:
    Schuldanerkenntnis und Bestellung einer Sicherungshypothek.
    In der Urkunde gibt es einen Passus: Schu verpflichtet sich diesen Betrag auf erste Anfoderung an den Gläubiger zu zahlen.

    Frage: Könnte dies eine Fälligkeitsvereinbarung darstellen? Würde dann ja sofort fällig bedeuten? Oder bin ich jetzt ganz auf den Holzweg?



    Hallo, ist eine Hypothek bewilligt? Dann hast du kein Problem mit dem RisikobegrenzungsG, da das nur bei Grundschulden Anwendung findet.

    Chris A war schneller!

  • Hab vorliegen:
    Schuldanerkenntnis und Bestellung einer Sicherungshypothek.
    In der Urkunde gibt es einen Passus: Schu verpflichtet sich diesen Betrag auf erste Anfoderung an den Gläubiger zu zahlen.

    Frage: Könnte dies eine Fälligkeitsvereinbarung darstellen? Würde dann ja sofort fällig bedeuten? Oder bin ich jetzt ganz auf den Holzweg?


    § 1192 Abs. 2 S 2: Gilt nur für Sicherungsgrundschuld. Auf Hypotheken hat es keine Auswirkungen.
    Bin heute wohl etwas langsam. Die anderen waren alle schneller.

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