Hi,
Antrag nach 926 Abs. 1 ZPO wurde gestellt. Auf meinen Beschluss erfolgte keine Klageerhebung.
Und nun? Muss ich noch den Schuldner über das Ausbleiben informieren wg Abs. 2 oder was? Bin mir nicht sicher.
926 ZPO
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Du musst nichts mehr machen. Ich habe nicht mal geprüft, ob eine Klage eingereicht wurde. Das wird ja dann sowieso ein neues Verfahren. Der Schuldner merkt doch, ob er eine Klage zugestellt bekommt oder nicht. Und wenn keine kommt, muss er einen Antrag auf Aufhebung des Arrestes stellen (§ 926 Abs. 2 ZPO). Da kommt die Akte von alleine wieder auf den Tisch - des Richters.
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:2danke:2danke
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