Kosten für die Mithaftentlassung bei einer Grunddienstbarkeit

  • Tach !

    Ich komme wieder nicht weiter.
    Folgender Fall :

    Drei Grundstücke sollen aus der Mithaft einer Grunddienstbarkeit gelöscht werden.
    Wie sehen hier die Kosten aus ? Der Notar hat den Wert mit 100 Euro angegeben.
    Dreimal § 68 KostO oder einmal § 68 KostO aus 100 Euro ?

    Muss für diese Mithaftentlassung der Eigentümer mitwirken ?

  • Schreck, mach ich seit Jahrzehnten anders,
    hierzu Korintenberg pp 16.Aufl.Anmerkung 15 zu § 63 KostO:
    § 63 II S2 fingiert für andere als Grundpfandrechte ein Gesamtrecht, wobei dies im Interesse einer Gleichbehandlung ( Art 3 I GG) auch für nicht genannte Rechte des § 62 I , also alle Belastungen zu gelten hat.
    Normzweck ist die Vermeidung unangemessener Gebührenhäufungen .

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!