Habe hier gerade eine Zuschlag eingetragen . . . die Zwangsversteigerung richtete sich gegen den Freistaat Bayern, der als Erbe im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war
Kann mir das jemand erklären
Warum verkaufen die das Objekt nicht einfach auf dem freien Markt
Zwangsversteigerung gegen Freistaat Bayern
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Habe hier gerade eine Zuschlag eingetragen . . . die Zwangsversteigerung richtete sich gegen den Freistaat Bayern, der als Erbe im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war
Kann mir das jemand erklären
Warum verkaufen die das Objekt nicht einfach auf dem freien MarktKommt öfters vor. Zu hohe Vorbelastungen, keine Einigung mit allen Gläubigern möglich, keine Lust, sich drum zu kümmern ...
Wenn der Fiskus erbt, ist der Nachlass meist überschuldet. Einigungsversuche mit zig im Grundbuch eingetragenen Gläubigern von Zwangssicherungshypotheken sind eher selten vom Erfolg gekrönt.
Je nach Objekt ist es auch schwer, einen Käufer zu finden. -
vielleicht will man auch etwaige mögliche anspruchsgrundlagen umgehen wie z.b. mängel am bauwerk o.ä..
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Habe hier gerade eine Zuschlag eingetragen . . . die Zwangsversteigerung richtete sich gegen den Freistaat Bayern, der als Erbe im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war
Kann mir das jemand erklären
Warum verkaufen die das Objekt nicht einfach auf dem freien Markt
Kommt öfters vor. Zu hohe Vorbelastungen, keine Einigung mit allen Gläubigern möglich, keine Lust, sich drum zu kümmern ...
Wenn der Fiskus erbt, ist der Nachlass meist überschuldet. Einigungsversuche mit zig im Grundbuch eingetragenen Gläubigern von Zwangssicherungshypotheken sind eher selten vom Erfolg gekrönt.
Je nach Objekt ist es auch schwer, einen Käufer zu finden.
vielleicht will man auch etwaige mögliche anspruchsgrundlagen umgehen wie z.b. mängel am bauwerk o.ä..
klingt plausibel für die Ideen -
Ich habe vor zwei Wochen auch eine Immobilie versteigert wo mein Bundesland als Eigentümer eingetragen war und der nächste Antrag ist auch schon da.
Es scheinen gerade die Gründe zu sein, die weiter oben beschrieben wurden,
wobei der Ausschluss der Sachmängelhaftung mit am wichtigsten ist.
Denn vor zwei Wochen gab es nur einen eingetragenen Gläubiger!
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