"untermieter" kommt nicht mehr in die Wohnung

  • @ Gegs, das wäre auch eine Möglichkeit....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • im Zweifel und bei entsprechend niedrigem Einkommen Beratungshilfe für Geltendmachung der (Herausgabe und anderer)ansprüche und Beratung bzgl. dem weiteren Vorgehen.

    Anträge aufzunehmen wo man selber nicht weis worauf man hinaus soll ist kein gutes Gefühl - und ob es nun geschickter ist gleich ein Klageverfahren anzustrengen oder besser nochmals außergerichtlich eine Erledigung zu versuchen (vor allem auch wegen der Kosten) ist schließlich Rechtsberatung und diese ist den Anwälten vorbehalten.;)




    BerHi hab ich auch schon überlegt..... Dann kann sich ein RA den Kopf darüber zerbrechen....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Sollte es dann nicht die Möglichkeit geben, die einstweilige Verfügung bedingt für den Fall der Gewährung der Prozesskostenhilfe zu beantragen?



    So würde ich es machen. In dem Fall wäre dann auch die Abweisung des Antrags mangels Erfolgsaussichten gerichtskostenfrei, sodass hierdurch kein Schaden für den Antragsteller entsteht.

  • Einen Antrag unter der innerprozessualen Bedingung einzureichen, dass die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, ist sicherlich zulässig. Das muss auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten.

    Hoffentlich hat er dann aber auch die notwendigen Unterlagen dabei. Denn ich kann nicht einerseits ein super duper eiliges Verfahren einleiten wollen, andererseits es dann aber beim Nachweis der Bedürftigkeit geruhsam angehen lassen, alldieweil der Vogel in der Wohnung verhungert.

  • Habe gerade mit "meinem" Richter gesprochen.

    Er rät mir, dass ich einen BerHi-Schein erteile. Er sieht derzeit keine Veranlassung für eine einst. Vfg.. Ausnahme: Über den Vogel könnte man nachdenken und der Ast. muss vortragen, welche persönl. Sachen er dringend benötigt, um die Eilbedürftigkeit zu rechtfertigen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Einen Antrag unter der innerprozessualen Bedingung einzureichen, dass die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, ist sicherlich zulässig. Das muss auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten.

    Hoffentlich hat er dann aber auch die notwendigen Unterlagen dabei. Denn ich kann nicht einerseits ein super duper eiliges Verfahren einleiten wollen, andererseits es dann aber beim Nachweis der Bedürftigkeit geruhsam angehen lassen, alldieweil der Vogel in der Wohnung verhungert.




    Er hat überhaupt keine Unterlagen. Die sind alle in der Wohnung. Was heißt alle?
    Lehrvertrag und Mietvertrag. Mehr hat er ja nicht. Ach ja doch! Die Kontoauszüge sind auch in der Wohnung.

    Hab aber in einer NL-Akte ( Ausschlagung ) vom Ast. einige Unterlagen, da er dort PKH beantragt hat.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Habe gerade mit "meinem" Richter gesprochen.

    Er rät mir, dass ich einen BerHi-Schein erteile. Er sieht derzeit keine Veranlassung für eine einst. Vfg.. Ausnahme: Über den Vogel könnte man nachdenken und der Ast. muss vortragen, welche persönl. Sachen er dringend benötigt, um die Eilbedürftigkeit zu rechtfertigen.

    Ich habe das auf ähnliche Weise mal als Antragstellervertreter mit Erfolg durchgezogen, nur dass es statt um einen Vogel um einen Hund ging. In der Tat lässt sich die Eilbedürftigkeit beim Tier gut begründen.

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