Seit 01.01.2009 sind wir Rpfl doch für den Betreuerwechsel zuständig!
Wo steht das? Ist irgendwie an mir vorbeigegangen...
Dachte ich auch erst. Aber:
Also wenn dann ist es kein bundeseinheitliches Gesetz. Habe gerade in Beck-online RpflG § 14 Nr. 4 geschaut und da ist alles beim alten geblieben (Stand 01.01.2009). Der Rpfl. ist nach wie vor nur bei § 1908b Abs. 3 und 4 BGB zuständig.
Im übrigen ist der Rpfl. bei Antrag des Vereins leider immer zuständig, auch wenn es kein Wechsel innerhalb des Vereins ist. In der Praxis ist das aber nach meiner Erfahrung die Ausnahme (Wechsel von Vereinsbetreuer zu Privatperson o. anderem Berufsbetreuer).