Anfechtung Beraterhonorar

  • Problem ist aber leider die neueste Rechtsprechung zur diesbezüglichen PKH - Gewährung.



    Aber wie oft wird dann Prozesskostenhilfe in Verfahren beantragt, die voraussichtlich nach § 207 InsO enden. Ich sehe das Problem eher als gering an. Oder meinst Du jetzt ganz was Anderes.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Muss zu diesem verdammten Thema nochmals einhaken:

    Wir habe nun schon zwei Gerichtsprozesse verloren. Die Spruchkörper verneinen immer den Benachteiligungsvorsatz. Die Begründung weißt darauf hin, dass es gesetzlich vorhergesehen ist, eine außergerichtliche Einigung nach § 305 InsO durchzuführen und diese essentiell ist für das Verfahren. Anwälte sind solche Stellen, die nach § 305 InsO zugelassen sind. Und diese dürfen demgemäß auch ein angemessenes Honorar verlangen.


    Solange solche Honorare sich im Rahmen des Angemessenen befinden, sind auch Ratenzahlungen nicht anfechtbar. Die Zahlung an den „Schuldenregulierer“ sei praktisch so notwendig für den Schuldner wie der tägliche Zigarettenkauf, bei dem ebenso wenig an Gläubigerbenachteiligung zu denken ist. So argumentieren die Herren Richter.


    Kann jemand diese Argumente irgnedwie aushebeln? Ehrlich gesagt, klingt dies ja auch nachvollziehbar. Ansonsten könnte ja jeder ehrliche Rechtsnwalt seine Vergütung abschreiben.

  • Jeder ehrliche Rechtsanwalt verweist seine Mandanten auf Beratungshilfe oder die Schuldnerberatung. Es ist absolut nicht notwendig, dass der Schuldner für den außergerichtlichen Einigungsversuch einen "Pfennig" (dazu-)bezahlt.

    Also ich habe die Rechtsstreite mit dem Argument, Mandat zur Stellung des Insolvenzantrags = zwingende Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bisher immer gewonnen.

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  • Aber die verneinen immer die Benachteiligungsabsicht. Die Kenntnis der ZU liegt freilich vor.

    Die Beratungshilfe wird auch rausgekickt, da jeder der Abzocker sich eine Aufklärung unterschreiben lässt, in welcher er auf Beratungshilfe "hinweist". In Realiter hat der arme Schuldner aber niemals ein Wort darüber zu hören bekommen, das Ganze erfoglt immer "per AGB".

  • Mit dem Begriff "Abzocker" bitte ich, etwas vorsichtiger umzugehen. Das finde ich nun wieder etwas überzogen, die Richter werden sich was dabei denken, wenn sie so entscheiden. Ob die Schuldner in Realiter immer die Wahrheit sagen, steht auch nicht sicher fest. Vielleicht ist es im Nachhinein auch nur unangenehm, in der ohnehin angespannten Situation noch einen RA in Anspruch genommen zu haben.

    Ansonsten stimme ich Gegs zu:
    Hier gehen alle Kleinschuldner zur Schuldnerberatung und nicht zum Anwalt, weil die eh keine Kohle mehr für den Anwalt haben und BerH sowieso nicht bekommen.

  • Jamie mit dem Begriff "Abzocker" hat Ernst teilweise schon Recht. Schuldnerberatung dürfen leider nicht nur Anwälte, sondern auch jeder Hinz und Kunz betreiben. Diese ziehen dann den Schuldnern den letzten Cent aus der Tasche; die Arbeitsergebnisse sind teilweise mehr als fragwürdig.

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  • @ Gegs: Gibt es denn die Beratungshilfe für den Schuldner noch? Ich bin in einer Bürogemeinschaft als TH/IV tätig. Der RA selbst, mit dem ich in der Bürogemeinschaft bin, selbst betreibt zu 80% Schuldnerberatung und meinte zu mir -bevor ich eingezogen bin- dass die Beratungshilfe weggefallen ist???

  • Also theoretisch geben tut es sie. Meistens werden aber die Antragsteller von den Rechtspflegern vorangig auf die Möglichkeit der staatlichen Schuldnerberatungsstellen verwiesen. Das heißt, praktisch gibt es selten Beratungshilfe. Aber wie gesagt, ohne außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch muss niemand bleiben. Wenn Du Näheres wissen willst, schau mal hier im Forum BerH/RAST.

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  • Ist hier auch so: Beratungshilfe wird nicht gewährt, es wird auf die Schuldnerberatungsstellen verwiesen. Und von denen habe ich auch immer nur die Bereinigungspläne in den Akten. Hier gibt´s wohl solche "Abzocker" nicht. Jedenfalls ist mir noch keiner untergekommen.

    Obgleich ich in letzter Zeit mehrfach auch von zwei jungen Anwälten Pläne in den Gerichtsakten gesehen habe. Wovon die bezahlt wurden, weiß ich nicht. :gruebel:

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