....würde unser JA keine Vormundschaften für unbegleitete mj Flüchtlinge mehr übernehmen.
Könnten die sich denn weigern? Wohl kaum.
....würde unser JA keine Vormundschaften für unbegleitete mj Flüchtlinge mehr übernehmen.
Könnten die sich denn weigern? Wohl kaum.
Solange ein geeigneter und bereiter Berufsvormund vorgeschlagen werden kann, immer.
Es haben schon einige Jugendämter die Amtsvormundschaft komplett abgeschafft.
Hallo,
ich hänge mich jetzt auch mal hier ran, es passt zwar ein wenig aber doch nicht ganz.
Der Kindesmutter wurde vor Jahren Personensorge entzogen (§ 1666 BGB) und dem Jugendamt als Pfleger übertragen,
Jetzt wurden die Angelegenheiten der Vermögenssorge auf die Pflegemutter übertragen (§ 1630 BGB).
Dann wurde das Jugendamt als Pfleger entlassen und die Pflegemutter eingesetzt.
Jetzt bekomme ich die Akte (Derzernatsverteilung) und
habe die Pflegemutter als Pflegerin für die Personensorge und die Vermögenssorge.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich beides als Pflegschaften laufen lasse oder ob daraus nicht eine Vormundschaft wird (und wie das dann passiert)!
Mir ist sowas leider noch nie untergekommen!
Zwei Pflegschaften in einer Person gibt es nicht. Die Pflegemutter hat die Vormundschaft. §§ 1915, 1794, 1797 BGB stehen dem nicht entgegen.
Der Richter, der das JA entpflichtet hat, hat gepennt und nur die halbe Miete erwähnt.
Hat der Rpfl. die Entpflichtung des JA vorgenommen und die Pflegemutter eingesetzt, ist das m. E. unwirksam. Die Übertragung der Vormundschaft geht ja in der Regel nur, wenn die elterliche Sorge vorher entzogen ist. Das kann der Rpfl. nicht.
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