Hallo,
ich hab zum ersten Mal einen Antrag vorliegen auf Erweiterung eines Erbbaurechts auf ein weiteres Grundstück und weiß nicht, wie ich damit umgehen soll
Das bereits eingetragenen Erbbaurecht hat die Benutzung eines Geräteraumes zum Inhalt. Nun soll das Erbbaurecht auf eine weiteres Grundstück erstreckt werden mit dem Inhalt die auf diesem Grundstück befindliche Sporthalle zu nutzen. Habt Ihr dagegen Bedenken?
Im Erbbaurechtsgrundbuch sind bereits folgende Rechte eingetragen:
a) Erbbauzins
b) Vorkaufsrechte
c) Grundschuld
Was ist mit diesen Rechten? Ich habe gelesen, dass sich die im Erbbaugrundbuch eingetragenen Rechte automatisch auf das weitere Grundstück erstrecken und die Berechtigten nicht zustimmen müssen? Ist das richtig?
Der Notar sagt in seiner Urkunde zu diesen Rechten gar nichts, sondern bestellt neue Vorkaufsrechte und einen neuen Erbbauzins. Ist das überhaupt nötig?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.