Hinterlegungsbeschluss ohne Sterbenachweis?

  • Hallo zusammen! Ich hab folgendes Problem:

    Angebliche Erblasserin ist soll irgendwann verstorben sein. Das Einzige, was hier bekannt ist, ist die ehemalige Anschrift (auch noch in den USA :eek:) und dass sie tot sein soll (laut einer mir nicht vorliegenden e-Mail des angeblichen Sohnes aus den USA).

    Weder Geburts- noch Sterbedatum bekannt. Genausowenig hab ich ´ne Sterbeurkunde oder irgendeinen anderen Nachweis des Todes in der Akte.

    Jetzt wurde ein Grundstück, an welchem die angebliche Erblasserin Miteigentümerin war, zwangsversteigert (für sie wurde von der Stadt ein gesetzlicher Vertreter gem. Art. 233 EGBGB bestellt, nachdem der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft mangels Sterbenachweis zurückgewiesen wurde).

    Die noch bestellte gesetzliche Vertreterin hat den Anteil am Versteigerungserlös bei sich und möchte diesen hinterlegen, weil die Stadt die Bestallungsurkunde zurückhaben will. Die Hinterlegungsstelle schreibt ihr, dass eine Hinterlegung nur möglich ist, wenn bspw. ein Beschluss nach § 1960 BGB vorgelegt wird. Und nun hab ich den Antrag auf Erlass eines solchen Beschlusses vor mir liegen.

    Mein Problem ist jetzt, dass ich den Beschluss doch gar nicht erlassen kann, weil ich ja keinen Sterbenachweis habe. Oder liege ich da jetzt völlig falsch? Irgenwie bin ich voll :confused: .

    Und wiese braucht die Hinterlegungsstelle einen Beschluss? Genügt hier nicht die Tatsache, dass der Gläubiger unbekannt ist?

  • Also ich erkenne auch keinen Grund, warum die Hinterlegungsstelle solch einen Beschluss fordern kann.
    Als Empfangsberechtigte sind die "Verschollene" bzw. deren Rechtsnachfolger anzugeben. Wenn der Aufenthalt glaubhaft nicht bekannt ist, wird hinterlegt. Für solche Fälle ist das Verfahren ja schließlich da.

  • Ja, das meine ich auch.

    Übrigens: Für die Hinterlegung gibt es m.W. keine örtliche Zuständigkeit. Also einfach mal die Hinterlegung bei einem anderen AG beantragen, wenn das erste "zickt".

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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