Rückschlagsperre

  • Hallo Leute,
    ich bin neu hier und habe folgenden Antrag:
    Der insolvente Eigentümer beantragt selbst die Löschung
    einer Zwangshypothek, die von der Rückschlagsperre erfasst ist.
    Ist der Eigentümer selbst antragsberechtigt? oder nur der IV?
    Wie steht ihr zu der Aussage von Bestelmeyer in Rpfleger 7-8/2006,
    wonach solche Rechte ohne Mitwirkung des Gläubigers überhaupt
    nicht mehr gelöscht werden können ?

    Bin schon sehr gespannt auf Eure Meinungen. Gruß Mücke.

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