Folgender Fall:
Ehevertrag am 21.1.1964 abgeschlossen. Inhalt: Vereinbarung Gütergemeinschaft.
Nach dem Tod des Mannes wird ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft erteilt. RA beantragt unter Vorlage einer Vollmacht, Aushändigung einer Kopie des Ehevetrages. Er vertritt die Tochter, welche auch die Gütergemeinschaft fortführt.
Bestehen Bedenken eine Kopie auszuhändigen?
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