Hallo,
ich muss mal wieder einen KFA über ZV-Kosten prüfen und stolpere über folgendes:
Es gibt ein Anerkenntnisurteil, ausgestellt auf die Stadt XY über Kindesunterhalt für drei Kinder. Dieses Anerkenntnisurteil ist für die Arbeitplus in XY GmbH für einen Teilbetrag umgeschrieben worden. In dem Umschreibungsvermerk steht: "Die Rechtsnachfolge ist kraft Gesetzes eingetreten."
Der Vertreter des neuen Gläubigers, also der Arbeitplus, hat jetzt einen KFA nach § 788 ZPO beantragt und darin als erstes aufgeführt: Tätigkeit im Titelumschreibungsverfahren, Nr. 3309, 0,3 nach dem Wert der Teilumschreibung.
Ich hätte diese Tätigkeit spontan zu den vorbereitenden Maßnahmen für die Einleitung der ZV gerechnet und keine Gebühr genommen, finde aber explizit nichts in meinen Büchern. Vollstreckung hat er unmittelbar nach Titelumschreibung durch den GVZ eingeleitet.
Und, b.t.w., ist eine Arbeitplus in XY GmbH nicht zum vorsteuerabzug berechtigt? Im HR ist sie klar als GmbH, NICHT gGmbH, eingetragen.