teilweise Eigentümergrundschuld

  • Hallo, wie würdet ihr folgendes Problem lösen:

    Die Ersteher (Erwerb je 1/2- Anteil) sind als Gesamtgläubiger einer bestehenbleibenden Grundschuld 30.000 € +12% Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 5% eingetragen.
    Was würdet ihr jetzt in den Teilungsplan aufnehmen oder auch nicht aufnehmen?
    Würdet ihr die Zinsen und die NL voll aufnehmen oder halbieren oder was auch immer?:gruebel:

    Wäre euch für eine schnelle Antwort dankbar.

  • Da ist kein Fall einer Eigentümergrundschuld sondern eine Frage nach § 114 a ZVG. Die Grundschuld würde ich ganz normal als Fremdgrundschuld in den Teilungsplan aufnehmen mit allen Zinsen und der Nebenleistung. Die 30.000 + das Meistbargebot ergibt das 7/10? Wenn nicht hast du noch die Befriedigungsfiktion nach § 114 a ZVG zu beachten.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Die 7/10-Grenze liegt bei 177100 €. Die 30.000 € + Bargebot ergibt 173.952,86 € ist daher darunter. Muss ich jetzt noch was beachten?

  • Für § 114 a ZVG musst Du nicht beachten, da er im Verteilungstermin nicht berücksichtigt wird: Stöber, § 114 a Rdnr. 3.11.
    Du machst Deinen Verteilungstermin ganz normal wie immer.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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