Wahrscheinlich stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch und sehe den Wald vor lauter Paragraphen nicht.
Die Hauptforderung, welche ursprünglich mit Ablauf des 31.12.2009 verjährte, hat der Gegner durch Zahlung anerkannt. Über die Höhe der Zinsen streiten wir uns noch.
Ich hatte mal im Kopf, dass die Verjährung des Zinsanspruchs der Verjährung der Hauptsache folgt. Damit würde der Zinsanspruch erst zum 31.12.2012 verjähren.
Dummerweise finde ich die entsprechende Vorschrift nicht.
Kann mir jemand helfen?