2 mal Anrechnung einer § 35 BtMG ?

  • Hallo im Forum,

    Wir suchen Rettung!
    Jugendstrafvollstreckung: Die JS wurde nach § 35 BtMG unterbrochen am 12.7.09 durch Beschluß vom 9.7.09. Überhaft war notiert für eine FS. Dort wurde ebenfalls am 9.7.09 durch Beschluß zum 13.7.09 die Strafe unterbrochen. Der Typ war kurz in Therapie. Die wurde abgebrochen. Er kam wieder in Haft (FS), die StaA hat einen Beschluß nach § 36 BtMG erlassen. Unter Anrechnung war die Strafe am 7.12.09 erledigt. Im Anschluß wird die JS nach Widerruf weiter vollstreckt. Nun hat auch das AG des 1.RZ eine Anrechnungsentscheidung getroffen. Der Beschluß ist leider schon rechtskräftig. Muß ich jetzt die Therapietage 2 mal (FS + JS) anrechnen? Glück für den Verurteilten ? - der 2/3 Zeitpunkt ist erst im März 2010 -

    Dank im Voraus !

  • Grundsätzlich können die Therapiezeiten nur jeweils einmal angerechnet werden. Welches Verfahren zuerst zum Zuge kommt ist nicht geregelt. Mal das Verfahren, das zuerst zurückstellt, mal das Verfahren, das in der Vollstreckungsübersicht zuerst vollstreckt hätte. Keinesfalls kann die gleiche Therapiezeit in mehreren Verfahren angerechnet werden. Hier bei uns einigen sich die Verfahren untereinander, wer den Anrechnungszuschlag bekommt. Wenn jedoch die FS bereits die Therapiezeiten für sich beansprucht hat, hat die JS das Nachsehen, Anrechnungsbeschluss hin oder her. Die nochmalige Anrechnung auf die Jugenstrafe kann nicht erfolgen.

  • Danke für eure Antworten.
    Bloß leider ist der Anrechnungsbeschluß rechtskräftig. Ich kann ihn doch nicht einfach übergehen, oder ?

  • das hat damit nichts zu tun
    wenn die FS alle anrechenbare Therapietage sozusagen "verbraucht" hat, folgt keine (doppelte) Anrechnung auf die JS;
    nur wenn noch Tage übrig wären, würden die noch auf die JS verrechnet werden und der Anrechnungsbeschluss würde dann damit "nützlich" sein

  • zu #5
    der Anrechnungsbeschluss sagt nur, dass die Therapiezeit angerechnet werden kann, nicht muß...Hauptsache, sie wird in irgend einem Verfahren einmal angerechnet, mehr geht nicht. Rechtskraft hin oder her....Dein Tun muß schon irgendwie Sinn machen und sich an die Gesetzt halten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!