Hallo an die Vollstrecker und Versteigerer...
ich hab heut so'ne gemeine Verteilung und bräuchte da dringend Hilfe.
Eigentümer sind zur Hälfte eine Frau X und
die andere Hälfte gehört einer Erbengemeinschaft, der Frau X aber auch angehört.
Versteigerungserlös: 100.000,00
Die Fo der Gläubiger gegen alle Frau X und Erbengemeinschaft: 10.000,00
Die Fo der Gläubiger nur gegen nur 1/2 Anteil von Frau X: 200.000,00
So....ich hab zunächst die 10.000,00 Euro verteilt, weil die ja alle Schuldner treffen.
Danach hab ich die Rest-Teilungsmasse von 90.000,00 geteilt, weil ja nur noch Forderungen gegen Frau X vorliegen.
So, die 45.000,00 € von Frau X hab ich verteilt.
Was passiert aber mit den anderen verbleibenden 45.000,00 € der Erbengemeinschaft, wenn der Miterbenanteil von Frau X daraus gepfändet wurde.
Muss ich da hinterlegen?
Verteilung an Erbengemeinschaft bei Pfändung des Miterbenanteils
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Langmaack -
7. Januar 2010 um 11:55
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ja ich würde hinterlegen oder liegt dir die Zustimmung zur Erlösverteilung vom Pfändungsgläubiger vor ?
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Betreibt der Gläubiger aus persönlichen Forderungen? Oder wie muss ich mir das vorstellen?
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Ja...Es wurde von der Hauptgläubigerin schon getrixt um überhaupt soweit zu kommen.
Ursprünglich wurde nämlich nur von dieser Gläubigerin betrieben, allerdings nur in den halb Anteil von Frau X aus einer Sicherungshypothek heraus. Das brachte natürlich nix
Danach trat dann die Amtskasse (wer da wohl dahinter steckte?) wegen öffentlicher Lasten gegen alle Grundstückseigentümer bei. Allerdings nur wegen geringer Forderungen. -
Dani.....stimmt überhaupt, die Zustimmung zur Erlösverteilung wurde von der Pfändungsgläubigerin noch nicht gegeben.
Damit müsste klar sein, dass ich diesen Teil hinterlege.
Nur....wen trage ich denn beim Hinterlegungsantrag als Empfangsberechtigte Personen ein ? Auch die Pfändungsgläubigerin? -
ich würde die Erbengemeinschaft + Hinweis, dass der Anteil von Frau X ist gepfändet ist ... eintragen, dann bist du wohl auf der sicheren Seite
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