KFB erlassen, aber InsO eröffnet

  • Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Am 1.1.10 wurde das InsO-Verfahren über sein Vermögen eröffnet. Am 7.1.10 erging der KFB gegen ihn. Der InsO-Verwalter legt nun sofortige Beschwerde ein. Der KFB ist aufzuheben, oder wie kann ich da verfahren?

  • Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Am 1.1.10 wurde das InsO-Verfahren über sein Vermögen eröffnet. Am 7.1.10 erging der KFB gegen ihn. Der InsO-Verwalter legt nun sofortige Beschwerde ein. Der KFB ist aufzuheben, oder wie kann ich da verfahren?


    Ja, aufgrund der begründeten Beschwerde aufheben, da der Kfb nicht hätte erlassen werden dürfen (wenn Du von der InsO-Eröffnung gewusst hättest)

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