Reduzierte Verfahrensgebühr

  • Mahn- und Vollstreckungsbescheid über 1031 Euro.

    Einspruch.

    Streitiges Verfahren über nunmehr 704 Euro.

    Die Rechtsanwaltskosten für den Mahnbescheid sind ja im VB tituliert. Demnach doch wohl auch 1,0 aus den noch 704 Euro.

    Sehe ich das richtig, dass ich nur noch 19,50 Euro (also 0,3 aus 704 Euro) festsetzen kann?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Anwaltsgebühren berechnen sich wie folgt:

    1,0 Verfahrensgebühr aus 1.031,00 EUR = 85,00 EUR
    - 1,0 Verfahrensgebühr aus 704,00 EUR = - 65,00 EUR

    Differenz: 20,00 EUR

    + 1,3 Verfahrensgebühr aus 704,00 EUR= 84,50 EUR
    0,5 Verfahrensgebühr (Nr. 3308) aus 1.031,00 EUR= 42,50 EUR

    Summe: 147,00 EUR


    An Verfahrensgebühren würde ich insgesamt 147,00 EUR festsetzen.

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