Mahn- und Vollstreckungsbescheid über 1031 Euro.
Einspruch.
Streitiges Verfahren über nunmehr 704 Euro.
Die Rechtsanwaltskosten für den Mahnbescheid sind ja im VB tituliert. Demnach doch wohl auch 1,0 aus den noch 704 Euro.
Sehe ich das richtig, dass ich nur noch 19,50 Euro (also 0,3 aus 704 Euro) festsetzen kann?
Reduzierte Verfahrensgebühr
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genauso würd ichs auch sehen:D
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Die Anwaltsgebühren berechnen sich wie folgt:
1,0 Verfahrensgebühr aus 1.031,00 EUR = 85,00 EUR
- 1,0 Verfahrensgebühr aus 704,00 EUR = - 65,00 EUR
Differenz: 20,00 EUR
+ 1,3 Verfahrensgebühr aus 704,00 EUR= 84,50 EUR
0,5 Verfahrensgebühr (Nr. 3308) aus 1.031,00 EUR= 42,50 EUR
Summe: 147,00 EUR
An Verfahrensgebühren würde ich insgesamt 147,00 EUR festsetzen.
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