Mir liegt (per Telefax) ein Auszug aus der Insolvenztabelle vor, wonach eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung festgestellt wurde (Eingehungsbetrug).
Das Verfahren ist gem. § 200 InsO aufgehoben, mit gleichem Datum wurde Restschuldbefreiung "angekündigt" (§ 291 InsO). Das war am 17.11.2005.
Wann kann man aus einem vollstreckbaren Tabellenauszug vollstrecken?