vors. unerl. Handlung

  • Mir liegt (per Telefax) ein Auszug aus der Insolvenztabelle vor, wonach eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung festgestellt wurde (Eingehungsbetrug).

    Das Verfahren ist gem. § 200 InsO aufgehoben, mit gleichem Datum wurde Restschuldbefreiung "angekündigt" (§ 291 InsO). Das war am 17.11.2005.

    Wann kann man aus einem vollstreckbaren Tabellenauszug vollstrecken?

  • Nach Beendigung der sog. Wohlverhaltensperiode (vgl. § 294 Abs.I InsO).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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