Ich haben einen ziemlich querulatorischen Schuldner der gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Widerspruch eingelegt hat. Für diesen Widerspruch hat der Schuldner PKH beantragt.
Der Schuldner hat bereits im ersten Termin Widerspruch erhoben. Dieser Widerspruch wurde bereits rechtskräftig verworfen.
Im neuen Termin hat er erneut Widerspruch erhoben. Diesen Widerspruch werde ich auch ablehnen, da er sich gegen den Anspruch an sich richtet.
Nun meine Frage: Kann ich die PKH wegen mangelnder Erfolgsaussichten versagen, da der Widerspruch verworfen wird?
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