Nachweis über Auflösung vorherige Ehe??

  • Bei mir ist ein Erbscheinsantrag gestellt wonach die jetzige Ehefrau Erbin werden soll. In dem Antrag (beurkundet durch einen Notar) ist angegeben, dass dies die 2. Ehe des Erblassers ist, nicht aber was mit der 1. Ehe passiert ist. Ich habe jetzt einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der 1. Ehe verlangt (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde). Der Notar meint das sei nicht erforderlich, was meint Ihr?

    LG

  • Kann man muss man aber meines Erachtens nicht.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Heiratsurkunde der zweiten Ehe vorliegt und wenn man dem Standesbeamten ordentliches arbeiten unterstellen kann, ist damit ausreichender Nachweis geführt.

  • Unabhängig von der Urkundenfrage hat der Erbscheinsantrag jedenfalls die Angaben über den ersten Ehegatten und die Art und Weise der Auflösung der betreffenden Ehe zu enthalten. Wenn sie durch den Tod des ersten Ehegatten aufgelöst wurde, sollten vorsorglich immer die Nachlassakten angefordert werden, um das Vorhandensein etwaiger gemeinschaftlicher letztwilliger Verfügungen zu prüfen.

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