Mal was neues!

  • Zitat von Gerit


    Wahrscheinlich hat der BGH gar nicht daran gedacht, dass es noch Länder mit nichtautomatisierten Mahnverfahren gibt :confused: (soll in Sachsen 2007 aber kommen).



    Mal sehen, ob das 2007 was wird. Zunächst muss mal noch ein Gesetz gebastelt werden und davon ist mir bislang nichts bekannt. Wahrscheinlich wieder so eine eilige Aktivität zum Jahresende.

    Ich gehe aber auch davon aus, dass es ca. Mitte 2007 wird.

    Ansonsten ist die Bearbeitungszeit bei uns (DD) nicht so lang. Momentan kämpfen wir noch mit MB und VB einer Organisation, die innerhalb kürzester Zeit ca. 3.500 Anträge eingereicht hat, aber ansonsten geht das Zeugs rasch durch.

    Einen Monat kann es dauern, wenn die Gerichtskosten erst auf Anforderung oder mit Scheck bezahlt werden. Der Rpfl. bekommt den Antrag dann zwar zur Prüfung vorgelegt, erlassen wird der MB aber erst, wenn die Zahlungsanzeige vorliegt. Das kann bei einem Scheck schon mal zwei bis drei Wochen dauern, wenn die Kosten erst noch angefordert werden müssen, kommt noch die "Verweilsdauer" beim Antragsteller hinzu.

    Grisu

  • Zitat von Clau

    Mein Antrag war noch nicht soooo alt (knapp 2 Monate).
    @erzett: Der Räumungsschützer ist als offensichtlich verfristet zurückzuweisen. Und Obdachlosigkeit schützt vor Räumung nicht (auch wenns manche Schuldner nicht fassen können :teufel: )



    Ich hab auch den Gl nicht mehr angehört :eek: , sondern gleich zurückgewiesen. :)

  • [quote=the bishop]Standard-Zurückweisungstext 0815/1 :

    quote]

    Da tut mir der Sch mit seiner Familie schon fast ein wenig leid, an so einen Eggsberde für Schutzanträge geraten zu sein.

  • @ erzett: Bei mir haben die Schuldnerinnen immer eine andere "Masche" gehabt, um nicht geräumt zu werden --> bei mir waren die immer schwanger und zwar so weit, dass ich einstweilen einstellen musste (wahrscheinlich wurde das Kind geplant, als die Mietrückstände aufgebaut wurden :teufel: ).

    Die Tatsache, dass sie dann doch aus der Wohnung rausmüssen (halt bloß später), hat sie dann doch überrascht ("Ich hab doch dann ein kleines Kind!!"). Tja, Familienplanung schützt vor Räumung nicht...

  • Eine junge Frau spricht einen alten Mann im BUs an: "Könnten sie bitte für eine schwangere aufstehen?" Der steht auf und fragt kurz danach: "Man sieht ja noch nicht viel, wie lange sind sie denn schwanger?" "Seit 20 Minuten"
    Will sagen: Mutterpass ist vorzulegen und dann 4 Wochen vor und sechs Wochen nach (bis zum Ende des Monats) dem vorauss. Entbindungstermin gibt es Vollstreckungsschutz.

  • Zitat von Erzett

    Zeit lassen würde ich mir auch gern. Hab einen 765a (Räumung) gestern Nachmittag Eingang, heute Räumung. "Die ZwV ist einstweilen einzustellen, damit der Gl angehört werden kann" Der Vortrag hinsichtlich der besonderen Härte: "Der Sch und seine Familie werden obdachlos".
    Schon der 2. derartige Antrag diese Woche. Warum immer ich :confused:



    Wie wärs mit § 765a Abs.3 ZPO?
    Außerdem kann der Gerichtsvollzieher so kurzfristig die Spedition nicht
    mehr abbestellen. Die Kosten müssen also gezahlt werden.
    Wer soll die denn zahlen? Etwa der Gäubiger??
    Wenn ich also überhaupt einstelle, dann nur gegen Sicherheitsleistung
    von 5000.- EUR!

  • Und heute Antrag numero drei: Kontopfändung. Deshalb konnte der Sch die Miete nicht zahlen. Die Frist 765a III hatte er verpasst, weil er sich unter 765a III nichts vorstellen konnte. Im September hat er nen knappen Tausender vorab freigegeben bekommen. Nur das Geld hat er für andere Sachen als die Miete verprasst. Räumung ist Mittwoch. Der Gl beantragt bei der Kontopfändung den Freibetrag um die Miete zu kürzen, denn die zahlt der Sch jetzt ja nicht. :) Über was für bekloppte Anträge muß ich noch entscheiden?

    Wochenende komm !!!

  • Zitat von Erzett

    Nö, kein deja-vu. Aber soviele bekloppte Anträge wie diese Woche hatt ich schon lange nicht mehr. :(



    Das ist aber doch nur eine reine Gewöhnungssache ...:strecker

  • Ein Vögelein hat gezwitschert, dass demnächst Vollmond ist --> die Leute sind noch mehr "verstrahlt" (übrigens, mein Lieblingsausdruck für abstruse Gestalten) --> erzett: Schlechte Aussichten, aber nicht :behaemmer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!