Vollstreckungsbescheid - Einspruch - Klage - Rechtsstreit beiderseits für erledigt erklärt.
Ist der VB damit rechtskräftig?
Die darin titulierten Kosten kann ich doch jetzt nicht mehr festsetzen, oder?
Erledigterklärung
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hallo, das thema hatte ich am 22.09.2006 unter dem titel erledigung nach einspruch gegen vb eröffnet
leider weiß ich nicht wie ich Dir das als link schicken kann.
vielleicht kann mir da ja jemand helfen -
Der VB ist nicht rechtskräftig, weil gegen ihn Einspruch eingelegt und die Sache im Streitverfahren nicht zugunsten des Klägers entschieden wurde. Damit sind die im VB bezeichneten Kosten auch noch nicht tituliert.
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Der Link ist hier
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Zitat von 13
Der Link ist hier
verrätst Du mir auch wies geht, oder muß ichs nachlesen?:unschuldi
hmmm? referatskollege???
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