Anordnung einer Einmalzahlung

  • Hallo,

    kann mir jemand weiterhelfen?

    Habe eine Überprüfung nach § 120 IV ZPO durchgeführt und bin bei der Ermittlung von Raten nicht gerade weitergekommen; im Formular gibt der Schu an kein Konto zu haben, hat aber auf Aufforderung hin wegen Nachweis von best. Zahlungen Kontoauszüge von vor einem Monat und anderthalb Monaten eingereicht, auf denen Kontostände jeweils von 700 - 800 EUR sind. Die festgesetzten Kosten für den Gl-V betragen (in der Zwangsvollstreckung) rund 90 EUR.
    Jetzt wär es doch schön, wenn der Schu das dem Staat mit einer Einmalzahlung zurückzahlen würde...

    Leider habe ich sowas noch nie gemacht oder gesehen. Kann mir jemand da weiterhelfen? Vielleicht mit nem Vordruck?

  • Wenn die Partei "nur" Vermögen von 700-800 € hat, liegt sie unter dem Vermögenschonbetrag (i.d.R. 2.600,00 €).

    Auch wenn ich immer für Entcheidungen pro Staatkasse bin, düfte es hier keine Möglichkeit einer Raten- oder Einmalzahlungsanordnung geben.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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