Alles anzeigen Alles anzeigen Alles anzeigenSicherlich ist eine Ruhendstellung eine schöne Sache, und wenn es sich mit einem Häkchen lösen lässt, gut so. Leider ist eine Ruhendstellung und ein P-Konto jedoch überhaupt keine gute Kombination.
Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Ruhendstellungen über die gesamte Laufzeit bestehen bleiben. Mal kommt eine neue Pfändung, mal wird eine Rate nicht gezahlt. Folge: Der Drittschuldner muss die Pfändung wieder beachten und die meisten Schuldner (abhängig von Zeitpunkt des Zahlungseinganges und vom Wiederaufleben der Pfändung) hat das inzwischen von allen "geliebte" Monatsanfangsproblem.
Sorry, ich habe weder gesagt noch geschrieben, das wir eine Ruhendstellung nicht bearbeiten. Ich bin nur verwundert. Ruhendstellungen beim P-Konto führen zum Monatswechselprobelm. Und das ist aus meiner Sicht zunächt ein Problem für den Schuldner.
Interessant, dass die Banker hier die Möglichkeit der Ruhendstellung wegen des Arbeitsaufwandes ablehnen.
Was macht ihr denn, wenn ich die Pfändung für einen Zeitraum von 12 Monaten nach § 833a ZPO aufhebe? Die Wirkung ist die gleiche. Auf Antrag eines Neugläubigers, hat sich das gleichfalls erledigt. Missachtet ihr dass dann auch gleich?
Ich habe nicht gesagt, dass wir keine Ruhendstellungen bearbeiten oder zukünftig nicht bearbeiten wollen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Ruhendstellung und P-Konto keine gute Kombination ist, da es fast immer zum Monatswechselproblem kommen wird. Und das ist zunächst ein Problem für den Schuldner.