Hallo,
ich habe hier den Fall, dass eine Betroffene von ihrer Nichte betreut wird. Der Ehemann der Betroffenen ist kurz vor Einrichtung der Betreuung verstorben und hat folgendes Testament gemacht: Die Ehefrau ist nur Vorerbin, Nacherbin ist die oben genannte Nichte. Testamentsvolleckung ist angeordnet. TV ist ebenfalls die Nichte.
Nun hatten die Ehegatten sowohl gemeinsame Konten als auch nur Konten des Ehemannes.
Für mich stellen sich folgende Fragen?
1) Müssen die Vermögensmassen (Alleininhaber/ nur Vorerbe) getrennt werden?
2) Ist nur über das Vermögen ohne TV Rechnung zu legen und Sperre einzurichten?
Bei Müko § 2100 Rn. 24 steht zwar "Ob man wegen der deshalb notwendigen Trennung zwischen dem Eigenvermögen des Vorerben und dem Nachlass diesen als Sondervermögen in der Hand des Vorerben bezeichnen will, ist mehr eine terminologische Geschmacksfrage. Praktische Ergebnisse lassen sich daraus keinesfalls ableiten.", das hilft mir jedoch nicht so wirklich weiter.
Dickes Dankeschön schon jetzt fürs Gedankenmachen.