Von einem Grundstück - bestehend aus zwei Flurstücken - wird ein Flurstück an A veräußert.
Auf dem Grundstück, d.h. auf beiden Flurstücken, lastet eine Eigentümergrundschuld.
Der Eigentümer verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Käufer A, das veräußerte Grundstück aus der Mithaft zu entlassen. Zur Sicherung dieses Anspruchs soll eine Vormerkung eingetragen werden, die der Eigentümer = GS-Gläubiger beantragt und bewilligt.
Kann ich eine Vormerkung gem. § 883 BGB "zur Sicherung des Anspruchs des A auf Entlassung des Flurstücks ... aus der Mithaft" eintragen?
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