Guten Morgen, ich habe eine Frage:
Ich habe hier ein Teil-Versäumnis- und Endurteil vorliegen. Wir sind Kläger. Der Beklagte wird verurteilt, Euro 10.000,00 zu bezahlen, im übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Gegen das Endurteil (Klageabweisung) haben wir Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar und jetzt möchten wir gerne einen Teilrechtskraftvermerk hinsichtlich
des Teilversäumnisurteiles. Geht das? Und falls ja, wo steht das?
Kann denn der Beklagte jetzt noch Anschlussberufung einlegen und auch unser TeilVersäumnisurteil anfechten? Falls nein, wie kann ich schnellstmöglich den Rechtskraftvermerk erhalten, damit unser Mandant nicht die Sicherheit leisten muß?
Wäre für Antworten dankbar.
Osterhase