OHG-Einzelkaufmann

  • Hallo liebe Kollegen,
    ich habe hier eine OHG, bestehend aus zwei Gesellschaftern. Ein Gesellschafter ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft wird von der verbliebenen Gesellschafterin ohne Liquidation als Einzelunternehmen fortgeführt. Der Sitz der Gesellschaft wird von X nach hier verlegt. Muss ich hier Sitzverlegung und in einem weiteren Fall die Auflösung bzw. Firmenänderung eintragen? Wie und wo vermerke ich, dass das Unternehmen als Einzelfirma weitergeführt wird?

  • Eine Anmeldung - ein Eintragung. Theoretisch sieht es m. E. ungefähr so aus (ich hoffe, nix zu vergessen):

    Sp. 1: 1
    Sp. 2a: Firma geändert (bisher ...oHG), nun: <Firma e.K.>
    Sp. 2b: Sitz verlegt von X (bisher AG X, HRA 123) nach: <Sitz neu>
    Sp. 3b: Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: <Ausgeschiedener>
    jetzt Inhaber: Inhaberin
    Sp. 5a: jetzt: Einzelkaufmann
    Sp. 5b: Die Offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst.

    Nebenbei: Der Übersichtlichkeit halber erachte ich die Eintragung des Vermerks der Firmenänderung und Sitzverlegung in Spalte 5b für besser und handhabe das auch so.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!