Hallo,
vorliegend wird Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vollstreckt. Es gab davor keine Orga-Haft, d.h. VU kam direkt in den Maßregelvollzug. 2/3 ist ebenso noch nicht erreicht.
Nun wurde - wegen Unwilligkeit - Unterbringung für erledigt erklärt. Mehr nicht.
Muß dann nicht auch noch eine Entscheidung getroffen werden, was mit der restlichen (Jugend)strafe ist ? ( „weiter zu vollstrecken“)